Jetzt sind Sie dran
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch!
Wir helfen Ihnen bei:
Antragstellung Pflegegrad
Begleitung der MDK-Prüfung zur Einstufung
Antragstellung Pflegehilfsmittel
Antragstellung Landespflegegeld (Bayern)
(1000,- pro Jahr, ab Pflegegrad 2)
Beratungsgespräch nach § 37/3 SGB XI
(Pflegekontrollbesuche)
Angehörigenschulung nach § 45 SGB XI
Zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir stehen Ihnen Telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
"Eine gute Pflege beginnt mit der richtigen Beratung – wir sind da, um Ihnen Klarheit und Sicherheit in allen Pflegefragen zu geben."
Häufig gestellte Fragen
Im folgenden FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen rund um unsere Pflegeleistungen, um Ihnen einen schnellen Überblick und klare Antworten zu bieten.
Welche Leistungen umfasst die ambulante Pflege?
Wie beantrage ich Pflegegeld und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Was beinhaltet die professionelle Pflegeberatung?
Wie oft kommen die Pflegekräfte im Rahmen der ambulanten Pflege vorbei?
Wer kann die Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch nehmen?
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